08:19 04-11-2025

AVAS für E- und Hybridautos: Pflichtsignal bis 20 km/h ab 1. November 2026

Das System ist darauf ausgelegt, bei Fahrgeschwindigkeiten von bis zu einschließlich 20 km/h automatisch ein akustisches Signal auszugeben. Die Pflicht zur Ausstattung mit AVAS gilt ausschließlich für Autos, die sich ohne gestarteten Verbrennungsmotor fortbewegen können.

Ziel dieser Maßnahme ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besonders für vulnerable Gruppen wie Fußgänger mit eingeschränktem Sehvermögen. Weil solche Fahrzeuge ohne das gewohnte Motorgeräusch leise rollen, sind sie akustisch schwerer zu bemerken – das erhöht das Risiko von Unfällen. Vor diesem Hintergrund wirkt ein klarer Tonhinweis bei niedrigen Geschwindigkeiten wie der naheliegende nächste Schritt, der im Alltag tatsächlich einen Unterschied machen kann.

Bereits im Betrieb befindliche und vor dem Inkrafttreten der Regel zugelassene Fahrzeuge sind von einer Nachrüstung ausgenommen. Ab dem 1. November 2026 müssen hingegen alle neuen Fahrzeugmodelle bei ihrer Markteinführung diesem Standard entsprechen. Das ist ein pragmatischer Ausgleich: keine Nachrüstung für bestehende Flotten, dafür ein klarer Stichtag für kommende Modelle.