03:52 22-11-2025

GM kippt 6-Monats-Sperre: C8 E-Ray und Z06 flexibler, ZR1/ZR1X mit 1-Jahres-Haltedauer

General Motors lockert die verpflichtenden Besitzauflagen für die Mittelmotor-Corvette und macht die Regeln für C8 E-Ray und C8 Z06 weniger strikt. Für Modelle der Jahre 2025 und 2026, die bis zum 5. November 2026 ausgeliefert werden, entfällt die bisherige Sechs-Monats-Sperre für den Weiterverkauf. Das wirkt wie ein pragmatischer Schritt: Die Nachfrage hat sich spürbar beruhigt, sodass treue Käufer mehr Flexibilität bekommen, ohne dass Spekulationen neuen Auftrieb erhalten.

Ursprünglich sollten diese Auflagen das schnelle Weiterverkaufen zu überhöhten Preisen eindämmen. Denn wenn frisch ausgelieferte Autos im Handumdrehen mit Aufschlag weitergereicht werden, wird der Zugang für diejenigen blockiert, die das Auto tatsächlich fahren wollen statt es als schnelle Geldanlage zu betrachten.

Ab jetzt gelten die strengsten Anforderungen nur noch für die C8 Corvette ZR1 und ZR1X. Für diese Versionen schreibt GM eine Mindesthaltedauer von einem Jahr ab dem Datum der offiziellen Auslieferung vor. Wer vorher verkauft, muss mit klaren Konsequenzen rechnen: Die Möglichkeit, GMs begehrteste Modelle – einschließlich künftiger Corvette-Varianten – zu bestellen, entfällt, und die Fahrzeuggarantie erlischt.

Zusätzlich verlangt GM von Käufern der ZR1 und ZR1X eine gesonderte Vereinbarung, mit der sie diese Bedingungen ausdrücklich akzeptieren. Damit unterstreicht die Marke, dass die Aushängeschilder der Baureihe in die richtigen Hände gelangen sollen. In der Praxis sorgt das für mehr Verlässlichkeit im Umgang mit den Topmodellen.

Ähnlich geht GM bei anderen raren Produkten vor – etwa beim Cadillac Escalade-V und dem GMC Hummer EV. Hartnäckig bleibt jedoch das Thema Händleraufschläge, obwohl GM die Betriebe zu maßvollen Marktanpassungen anhält. Solche Regeln können das schnelle Flipping bremsen, aber die Preisdynamik im Showroom bändigen sie nicht automatisch.