Eine Zahl im Datenblatt kostet einen Peugeot-Händler 33.749 Euro
Der Käufer schaffte rund 160 km, Peugeot versprach 332–341. Das Gericht ließ selbst nach WLTP messen — 282 km. Der Händler muss das Auto zurücknehmen.
Dieses Urteil werden Händler so schnell nicht vergessen. Der Besitzer eines Peugeot e-2008 hat vor einem deutschen Gericht den Rücktritt vom Vertrag durchgesetzt — mit einem brutal einfachen Argument: Das Auto erreicht die versprochene Reichweite nicht einmal auf einem standardisierten Test. Das ist nicht mehr die Klage eines enttäuschten Kunden. Das ist ein Präzedenzfall.
Gekauft wurde der Stromer 2021. In den Unterlagen des Händlers und in den Materialien von Peugeot stand eine WLTP-Reichweite von 332–341 km. Im Alltag holte der Fahrer rund 160 km heraus — überwiegend Stadt, ruhige Fahrweise, Eco-Modus aktiv. Der Händler erkannte keinen Mangel. Die Sache landete vor Gericht.
Entscheidend war keine Emotion, sondern eine unabhängige technische Untersuchung. Im Auftrag des Gerichts wurde das Fahrzeug unter Bedingungen geprüft, die den WLTP-Stand von 2021 nachbilden. Das beste Ergebnis am Prüfstand — 282 km. Rund 18 Prozent unter dem niedrigsten Katalogwert. Das Gericht stufte die Abweichung als erheblich ein und griff zu einer aus Verbrennerstreitigkeiten bekannten Logik: Liegt der tatsächliche Verbrauch oder die Reichweite mehr als zehn Prozent neben der Angabe, reicht das, um von einem Mangel zu sprechen.
Der Versuch, alles auf normale Batteriealterung zu schieben, ging schief. Das Gericht hielt fest, dass ein vernünftiger Wert in diesem Szenario etwa 2,5 Prozent Verlust pro Jahr wäre — gemessen wurde deutlich mehr. Das Ende war absehbar: Der Verkäufer muss das Auto zurücknehmen und 33.749,95 Euro samt Zinsen erstatten. Zum aktuellen Kurs sind das rund 39.300 Dollar.
Daraus jetzt einen Weltuntergang für die Branche zu machen, wäre verfehlt. Das Gericht hat nicht entschieden, dass jedes Elektroauto seinen WLTP-Wert im Winter, auf der Autobahn oder voll beladen erreichen muss. WLTP bleibt ein Laborwert, gedacht zum Vergleich von Modellen. Aber wenn ein Auto schon einen Test versiebt, der diesem Standard nahekommt, sind die Zahlen des Herstellers kein harmloses Marketing mehr — sie werden zur zugesicherten Eigenschaft der Ware.
Einen vergleichbaren Ansatz gab es bereits in Frankreich: Ein Gericht in Toulouse zwang einen Händler, den Kaufpreis eines Peugeot e-Partner zu erstatten, weil das Auto die beworbene Strecke nicht schaffte. Wichtig war dort auch, dass der Verkäufer dem Kunden nicht klar genug erklärt hatte, wie weit die reale Reichweite von der Katalogangabe abweichen kann.
Für Käufer lautet die praktische Lehre: Beschwerden über „kommt nicht weit genug“ funktionieren besser als Dokumente denn als Gefühlsausbruch. Ladehistorie, Fahrtbedingungen, Temperatur, Laufleistung, Batteriegesundheit, unabhängige Diagnose — das ist das Arbeitskit. Für Händler ist es noch simpler: Ein Elektroauto allein über eine schöne WLTP-Zahl zu verkaufen, ist riskant geworden.
Diese Geschichte schafft WLTP nicht ab. Sie macht es ernster. Wenn die Zahl im Katalog steht, darf das Gericht künftig fragen, warum das Auto sie nie erreicht hat.