Nachrüst-Kits für teilautonomes Fahren (SAE Level 2): Sicherheit, Versicherung, Recht
Nachrüst-Kits für teilautonomes Fahren (SAE Level 2) locken, bergen aber Sicherheits- und Versicherungsrisiken. Was NHTSA, Zulassung und Experten dazu sagen.
Nachrüst-Kits, die teilautonomes Fahren versprechen, tauchen vermehrt auf – und Fachleute warnen, dass sie die Sicherheit schwächen könnten. Zwar handelt es sich um Funktionen nach SAE Level 2, die die ständige Aufmerksamkeit des Fahrers verlangen, doch sie vermitteln schnell den Eindruck vollständiger Autonomie. Diese Erwartungslücke verführt zur Nachlässigkeit – und genau dort wird es heikel.
Die Geräte klinken sich in die Fahrzeugelektronik ein und übernehmen mithilfe von Kameras und Sensoren Lenkung, Bremsen und Beschleunigung. Anders als Werkslösungen sind sie jedoch nicht nach den staatlichen Vorgaben zertifiziert, die Autohersteller erfüllen müssen. Die NHTSA hält fest, dass solche Produkte zurückgerufen werden können, wenn sie ein unvertretbares Sicherheitsrisiko darstellen; zugleich lassen Lücken im Regelwerk Halter häufig mit den Konsequenzen zurück. In dieser regulatorischen Grauzone entstehen in der Praxis typischerweise die Probleme.
Fachleute mahnen außerdem, dass der Einbau solcher Kits zu einer Ablehnung durch Versicherer und zu Bußgeldern führen kann. Wer moderne Assistenzsysteme wirklich nutzen möchte, fährt sicherer mit Neuwagen, deren Werkslösungen für den jeweiligen Markt zertifiziert sind. Die Verlockung einer Do-it-yourself-Autonomie ist nachvollziehbar; auf der Straße bewährt sich jedoch Technik, die sauber geprüft und für den eigenen Einsatzort zugelassen ist.