Gericht kippt KBA-Bescheid: Rückruf bei Mercedes-Diesel ausgesetzt
Gericht kippt KBA-Bescheid zum Mercedes-Dieselrückruf wegen veralteter Rechtsgrundlage. Rückruf ausgesetzt; Halter entlastet, KBA prüft nächste Schritte.
Bei seiner Entscheidung prüfte das Gericht die technische Rechtmäßigkeit des sogenannten Systems zur Regelung der voreingestellten Kühlmitteltemperatur nicht, sondern konzentrierte sich auf Formalien. Der Bescheid wurde aus einem einzigen Grund für unwirksam erklärt: Die Rechtsgrundlage war veraltet, weil die bisherige Typgenehmigungsrichtlinie durch europäische Verordnungen ersetzt worden war. Praktisch ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass Verfahrensfragen den Ausschlag geben können, selbst wenn technische Punkte ungeprüft bleiben.
Damit haben die Anordnungen ihre Rechtskraft verloren. Ob die Behörde Rechtsmittel einlegt, ist offen.
Für Halter der betroffenen Dieselfahrzeuge bedeutet das Urteil vorerst Entlastung: Der verpflichtende Rückruf ist ausgesetzt, bis das KBA entweder einen neuen, rechtskonformen Bescheid erlässt oder die Entscheidung angreift. Für Fahrer nimmt der unmittelbare Druck ab, die Ungewissheit hält jedoch an – pragmatisch, aber alles andere als ein klarer Schlussstrich.
Die Entscheidung dürfte zudem symbolische Bedeutung haben, vor allem in ähnlichen Verfahren, in denen das KBA auf vergleichbare Argumente setzt. Mercedes‑Benz wertet das Urteil als Bestätigung dafür, dass die ursprüngliche rechtliche Grundlage für die Rückrufauflagen angreifbar war. Gleichwohl hat der Hersteller den Rückruf fortgeführt und nach vier Jahren fast alle der 1,4 Millionen Fahrzeuge nachgerüstet. Wie der Streit ausgeht, hängt nun davon ab, welche Schritte das KBA als Nächstes wählt – der Ball liegt bei der Behörde.