AVAS-Pflicht ab 2026: Ton bis 20 km/h für E-Autos & Hybride
AVAS für E- und Hybridautos: Pflichtsignal bis 20 km/h ab 1. November 2026
AVAS-Pflicht ab 2026: Ton bis 20 km/h für E-Autos & Hybride
AVAS-Pflicht: E- und Hybridautos geben bis 20 km/h ein akustisches Signal. Gilt für neue Modelle ab 1. November 2026; ohne Nachrüstung für Bestandsfahrzeuge.
2025-11-04T08:19:29+03:00
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Das System ist darauf ausgelegt, bei Fahrgeschwindigkeiten von bis zu einschließlich 20 km/h automatisch ein akustisches Signal auszugeben. Die Pflicht zur Ausstattung mit AVAS gilt ausschließlich für Autos, die sich ohne gestarteten Verbrennungsmotor fortbewegen können.Ziel dieser Maßnahme ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besonders für vulnerable Gruppen wie Fußgänger mit eingeschränktem Sehvermögen. Weil solche Fahrzeuge ohne das gewohnte Motorgeräusch leise rollen, sind sie akustisch schwerer zu bemerken – das erhöht das Risiko von Unfällen. Vor diesem Hintergrund wirkt ein klarer Tonhinweis bei niedrigen Geschwindigkeiten wie der naheliegende nächste Schritt, der im Alltag tatsächlich einen Unterschied machen kann.Bereits im Betrieb befindliche und vor dem Inkrafttreten der Regel zugelassene Fahrzeuge sind von einer Nachrüstung ausgenommen. Ab dem 1. November 2026 müssen hingegen alle neuen Fahrzeugmodelle bei ihrer Markteinführung diesem Standard entsprechen. Das ist ein pragmatischer Ausgleich: keine Nachrüstung für bestehende Flotten, dafür ein klarer Stichtag für kommende Modelle.
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2025
David Carter
news
AVAS für E- und Hybridautos: Pflichtsignal bis 20 km/h ab 1. November 2026
AVAS-Pflicht: E- und Hybridautos geben bis 20 km/h ein akustisches Signal. Gilt für neue Modelle ab 1. November 2026; ohne Nachrüstung für Bestandsfahrzeuge.
Das System ist darauf ausgelegt, bei Fahrgeschwindigkeiten von bis zu einschließlich 20 km/h automatisch ein akustisches Signal auszugeben. Die Pflicht zur Ausstattung mit AVAS gilt ausschließlich für Autos, die sich ohne gestarteten Verbrennungsmotor fortbewegen können.
Ziel dieser Maßnahme ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besonders für vulnerable Gruppen wie Fußgänger mit eingeschränktem Sehvermögen. Weil solche Fahrzeuge ohne das gewohnte Motorgeräusch leise rollen, sind sie akustisch schwerer zu bemerken – das erhöht das Risiko von Unfällen. Vor diesem Hintergrund wirkt ein klarer Tonhinweis bei niedrigen Geschwindigkeiten wie der naheliegende nächste Schritt, der im Alltag tatsächlich einen Unterschied machen kann.
Bereits im Betrieb befindliche und vor dem Inkrafttreten der Regel zugelassene Fahrzeuge sind von einer Nachrüstung ausgenommen. Ab dem 1. November 2026 müssen hingegen alle neuen Fahrzeugmodelle bei ihrer Markteinführung diesem Standard entsprechen. Das ist ein pragmatischer Ausgleich: keine Nachrüstung für bestehende Flotten, dafür ein klarer Stichtag für kommende Modelle.